Mit gekauften Followern zum Erfolg?
Aktualisiert: 6. Mai 2022
Die sozialen Medien werden von verschiedenen Zielgruppen benutzt. Zu den Benutzern gehören Creator, Influencer, Unternehmen oder Menschen, die diese im „Just-For-Fun-Modus“ benutzen. Für die meisten wird Erfolg in den sozialen Medien anhand verschiedener Faktoren gemessen. Zu diesen Faktoren gehören die Likes, Views oder auch die Follower eines Accounts.
Was bewirke ich damit?
Es ist kein Novum, dass viele zu gekauften Follower greifen. Mit diesem Vorgehen erwarten die Käufer, dass das notwendige Engagement bspw. auf Instagram kompensieren wird. Wo diese Follower gekauft werden können oder wie hoch der Preis ist, ist irrelevant.
Das wichtigste ist, dass eine solche Strategie sich eher zu einem Eigentor für einen Account mit viel Potenzial entwickeln kann. Durch die gekauften Follower wird sich, abgesehen von der Anzahl der Follower, nichts verändern. Dies könnte sogar dazu führen, dass der jeweilige Account von dem Algorithmus weniger bis gar nicht belohnt wird, wodurch dieser auf der jeweiligen Plattform - in den meisten Fällen Instagram - an Bedeutung verlieren wird und das eigene Wachstum ausgebremst wird.
Ist diese Strategie illegal?
Auf der anderen Seite sollten Sie sich nicht nur die Frage stellen, ob dieses Vorgehen gut für die eigene Präsenz in den Sozialen Medien ist. Sondern auch die ganze Geschichte aus der rechtlichen Sicht hinterfragen. Ergo ist das Kaufen von Followern überhaupt legal?
Diese Frage wird aus verschiedenen Perspektiven betrachtet. Auf der einen Seite gibt es für das Kaufen von Followern gem. § 134 BGB kein gesetzliches Verbot. Daher entsteht zwischen dem Anbieter und dem Kunden einen wirksamen Dienst- bzw. Werkvertrag.
Auf der anderen Seite verstößt das Kaufen von Followern gegen die Richtlinien von bspw. Facebook, Instagram, Twitter und Co. Das Ganze stellt eine sog. Plattformmanipulation dar. Daher kann man schlussfolgern, dass dieses Vorgehen per se aufgrund der Richtlinien dieser Netzwerke illegal ist. Dabei könnte der jeweilige Account auf eine sog. Blacklist kommen.
Überdies sollte man als Influencer oder Unternehmer besonders damit aufpassen. Wenn diese Gruppen mit einer großen Bekanntheit werben, um bspw. dadurch Einnahmen zu generieren, könnte dies zu Schwierigkeiten führen. Gem. § 3 UWG könnte dies eine sog. „unlautere geschäftliche Handlung“ darstellen. Dies könnte neben dem Schadenersatz auch zu einer Gewinnabschöpfung führen.
Was ist die Lösung?
Unsere Empfehlung ist von Anfang an auf organisches Wachstum zu setzen. Mit einer passenden Strategie und fulminanter Kreativität können Sie mit ihrem Unternehmen oder als Creator bzw. Influencer in den Sozialen Medien Wunder bewirken. Überdies ersparen Sie sich eine Menge Kopfschmerzen, wenn Sie sich von solchen ineffizienten Strategien, wie in diesem Artikel beschrieben, distanzieren.