Ein Klassiker - Die Impressumspflicht
Aktualisiert: 10. Jan. 2022
Das Wort Impressum sollte jedem Unternehmer ein Begriff sein. Diese Pflicht ergibt sich aus § 5 TMG. Dadurch zeigen Sie der digitalen Welt, wer Sie sind. Doch für viele ist es unklar, wieso sie überhaupt ein Impressum brauchen, was in dem Impressum stehen muss, wo das Impressum stehen muss oder ob es überhaupt Konsequenzen mit sich bringt, wenn man keines hat.
Brauchen Sie ein Impressum?
Nachdem Sie die Grundstruktur Ihrer Website aufgebaut haben, ist zu prüfen, ob Sie über ein geschäftsmäßiges Internetangebot verfügen. Laut der jetzigen Gesetzgebung muss jedes geschäftsmäßiges Internetangebot notwendige Kontaktdaten im Internet angeben. Dabei umfasst die Impressumspflicht neben normalen Webseiten und Blogs auch den Instagram Account eines Unternehmens. Eine Ausnahme sind dabei Websites oder Accounts, welche rein privat genutzt werden.
Was muss in Ihrem Impressum stehen?
Unabhängig von der Plattform gibt es Pflichtangaben, die Sie gem. § 5 TMG einhalten müssen. Dort finden Sie einen Katalog mit den jeweiligen Pflichtangaben. Zu diesen Pflichtangaben gehören im Großen und Ganzen Ihre Kontaktdaten. Ergo Name, Anschrift oder Angaben, welche eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen.
Die Kategorie des Namens umfasst Vor- und Nachname des Seitenbetreibers. Handelt es sich allerdings um eine juristische Person, wie GmbH, UG etc. oder um eine Personengesellschaft, müssen weiteren Pflichtinformationen angegeben werden.
Dazu gehören die Rechtsform und die vertretungsberechtigte Person. Registereintrag und USt-ID können ebenfalls dort angegeben werden.
Bei der Anschrift werden Straße, Hausnummer, PLZ und Ort benötigt. Ein Postfach ist in diesem Fall nicht ausreichend. Zu den Angaben, welche eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen, gehören bspw. Ihre E-Mail, Telefonnummer oder Faxnummer. Als Unternehmer können Sie ebenfalls zu weiteren speziellen Angaben verpflichtet werden. Wenn Sie eine behördliche Zulassung, bspw. als Anwalt oder Arzt benötigen, müssen eine Nennung und Verlinkung der zuständigen Behörde angegeben werden. Falls Sie als Unternehmer in einem öffentlichen Register, wie bspw. dem Handelsregister, auftauchen, ist zu beachten,
dass Sie die entsprechende Registernummer und das Registergericht angeben.
Wo muss Ihr Impressum platziert werden?
Laut dem Gesetz muss Ihr Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Das heißt, dass Ihr Impressum leicht zu finden sein muss. Im Menü sollten Sie am besten ein einen eigenen Menüpunkt für Ihr Impressum anlegen. Bei der unmittelbaren Erreichbarkeit bezüglich Ihres Impressums sprechen die deutschen Gerichte von einer „Zwei-Klicks-Regel". Diese setzt voraus, dass der Besucher einer Website von jeder beliebigen Seite mit zwei Klicks zum Impressum gelangen kann. Heutzutage gibt es auch verschieden Tools, mit denen Sie Links
generieren und diese bspw. auf in der Link-Zeile auf Ihrem Instagram Account angeben können. Dabei reicht die Verlinkung im Bezug auf die Zwei-Klicks-Regel aus.
Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie kein Impressum haben?
Bei Impressumsverstößen gibt es zwei verschiedene mögliche Rechtsfolgen. Auf der einen Seite können Sie ein Bußgeld bis zu 50.000 € von der zuständigen Aufsichtsbehörde bekommen. Auf der anderen Seite kann ein Verstoß gegen die Impressumspflicht von Mitbewerbern abgemahnt werden, da dieser gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Eine Abmahnung dieser Art kostet Sie
zum einen Geld und zum anderen müssen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. In welcher Sie erklären müssen, dass Sie nie wieder ein Impressumsverstoß begehen werden.
HINWEIS: KEINE RECHTSBERATUNG
Quelle: Recht im Social Web - Christian Solmecke, Jakob Wahlers